Prof. Dr. Jur. Rolf Diekmann

Prof. Dr. jur. Rolf Diekmann wurde 1963 in Essen geboren, wo er auch seine Jugend verbrachte. Nach dem Abitur 1982 studierte er bis 1987 Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen. Im Anschluss an das erste Staatsexamen und eine 6-monatige Tätigkeit als juristischer Mitarbeiter in der Rechtsabteilung eines großen Werkzeugherstellers trat er 1988 in den juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Baden-Württemberg ein. Diesen absolvierte er am Landgericht Tübingen mit weiteren Stationen bei Staatsanwaltschaft und Landratsamt Tübingen, Verwaltungsgericht Stuttgart, Universität Konstanz und einer kleinen Rechtsanwaltskanzlei in Tübingen. Parallel war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Tübingen (Prof. Dr. Zöllner) und als Mitarbeiter einer großen Rechtsanwaltskanzlei in Stuttgart tätig. Nach dem zweiten Staatsexamen 1991 promovierte er mit einem Thema aus dem gewerblichen Rechtsschutz. 1992 erwarb er die Zulassung als Rechtsanwalt und trat zunächst als Angestellter in die Kanzlei Lichtenstein, Körner und Partner PartmbB in Stuttgart ein, wo er seit 1997 als Partner tätig ist. Der Tätigkeitsschwerpunkt liegt bei der Betreuung von Unternehmen in wirtschaftsrechtlichen Fragen. Lehrerfahrung erwarb er als Lehrbeauftragter für Recht an einer Einrichtung für Erwachsenenbildung sowie als Dozent u.a. bei IHK und DAV. Daneben ist er als Autor tätig. Zuletzt erschien 2015 sein Beitrag zur 6. Auflage der Beck´schen Formularsammlung zum gewerblichen Rechtsschutz mit Urheberrecht. Dr. Diekmann ist verheiratet und hat 3 erwachsene Kinder. Seit 2016 lehrt er als Professor für Recht an der HfK+G.

Foto: Fred Arnold