Da bleiben keine Fragen offen

Finanzierung

Ein Studium kostet Geld. Neben den Ausgaben für Miete und Haushalt, kommen an der Hochschule für Kommunikation und Gestaltung Studiengebühren (500 Euro monatlich) hinzu. Hier einige Tipps zur Finanzierung.

In erster Linie hilft natürlich der gute alte Studentenjob über die Runden, stundenweise oder auch am Stück in den Semesterferien. Und wer dazu noch einen findet, der zu seinem späteren Berufswunsch passt, hat eventuell schon einen Fuß in der Tür seines späteren Arbeitgebers oder immerhin schon Kontakte in der Branche geknüpft. 
Studierende, die sich für ein duales Studium entscheiden, genießen mehrere Vorteile: Zum einen gibt es ein monatliches Gehalt, das im Ausbildungsvertrag mit dem Unternehmen geregelt wird, zum anderen erhalten die Studenten praktische Erfahrungen im Projektmanagement. Es ist also nicht „nur“ ein Studentenjob, der Student ist von A-Z in Projekten dabei und am Ende des Studiums nicht nur in der Theorie, sondern auch in der Praxis ein Profi.

Weitere Möglichkeiten der Finanzierung:

  • Jede Bank vergibt sogenannte Studienkredite. Hier lohnt es sich, bei der Hausbank nachzufragen. Unsere Abschlüsse sind staatlich anerkannt.
  • Die staatliche KfW-Bank fördert Sie während des Studiums mit monatlichen Beträgen bis zu 650 €. Die Finanzierung ist unabhängig vom eigenen Einkommen und vom Einkommen der Eltern. Kurzname im Online Antrag: STUTTGART HS F. KOMM. U. GESTALTUNG. Informationen gibt es hier.
  • Wenn der Studierende die Voraussetzungen erfüllt, kann das Studium an der HfK+G* mit BAföG gefördert werden. Hier lohnt es sich, beim BAföG-Amt nachzufragen.
  • Elternunabhängiges BaföG für ein Studium kann beantragen, wer eine Berufausbildung erfolgreich abgeschlossen hat und danach mindestens drei Jahre erwerbstätig war. Berufsausbildung und Erwerbstätigkeit zusammen müssen sechs Jahre ergeben.   (Eine kürzere Ausbildung kann durch eine entsprechend längere Erwerbstätigkeit kompensiert werden, wenn insgesamt mindestens sechs Jahre erreicht werden; umgekehrt gilt dies nicht: auch bei einer Ausbildung von mehr als drei Jahren muss anschließend noch eine Erwerbstätigkeit von mindestens drei Jahren nachgewiesen werden.)
  • Studierende mit einem Berufskolleg-Abschluss können später Studienkosten mit der Einkommensteuer verrechnen. Hier lohnt es sich, beim Steuerberater nachzufragen.
  • Stipendien vergeben Stiftungen, Unternehmen oder der Staat an besonders engagierte Studenten. Hier sind gute Noten von Vorteil, aber auch soziales Engagement wird berücksichtigt. Hier lohnt es sich, im Internet zu recherchieren und bei entsprechenden Institutionen nachzufragen. http://www.stipendiensuche.de/